Dipl.-Ing. Dr. techn. Franz HARWARTH            

                         Staatlich befugter und beeideter     

                 ZIVILINGENIEUR für MASCHINENBAU

                          A - 2603 FELIXDORF, K.H. Waggerl-gasse 31 

 

[Under Construction]

         

 

Überprüfung der Betriebsanlage gemäß § 82b GewO

Der Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage hat diese regelmäßig wiederkehrend überprüfen zu lassen, ob sie dem Genehmigungsbescheid und den sonst für die Anlage geltenden gewerberechtlichen Vorschriften entspricht.

Die Fristen für die wiederkehrenden Überprüfungen betragen 5 Jahre (bei unter § 359b fallende Anlagen 6 Jahre).

 

Senden Sie Ihre Fragen oder Kommentare an: office@harwarth.at 
Stand: 11. Juli 2002