Dipl.-Ing. Dr. techn. Franz HARWARTH            

                         Staatlich befugter und beeideter     

                 ZIVILINGENIEUR für MASCHINENBAU

                          A - 2603 FELIXDORF, K.H. Waggerl-gasse 31 

 

[Under Construction]

                   

 

Sicherheitstechnische Betreuung

Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG ist in jeder Arbeitsstätte eine sicherheitstechnische Betreuung  einzurichten.

Diese Verpflichtung kann durch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) erfüllt werden. 

Die gesetzlich erforderliche Einsatzzeit ist  von der Arbeitnehmerzahl abhängig. Dabei sind Mitarbeiter, die auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsstellen tätig sind, mit einzubeziehen.

 

Senden Sie Ihre Fragen oder Kommentare an: office@harwarth.at 
Stand: 11. Juli 2002