Dipl.-Ing. Dr. techn. Franz HARWARTH Staatlich befugter und beeideter ZIVILINGENIEUR für MASCHINENBAU A - 2603 FELIXDORF, K.H. Waggerl-gasse 31
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Sicherheitstechnische BetreuungGemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG ist in jeder Arbeitsstätte eine sicherheitstechnische Betreuung einzurichten. Diese Verpflichtung kann durch die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) erfüllt werden. Die gesetzlich erforderliche Einsatzzeit ist von der Arbeitnehmerzahl abhängig. Dabei sind Mitarbeiter, die auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsstellen tätig sind, mit einzubeziehen.
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